Ständig auf dem Prüfstand

 

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen.

 

Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. Im Klavier- & Cembalobau ist das die zuständige Handwerkskammer.

 

Öffentlich bestellte Sachverständige werden darüber hinaus geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das Qualitätssiegel führen.

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